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Vorsorge

Die Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 sind in Hessen gesetzlich vorgeschrieben und werden durch das hessische Kindervorsorgezentrum an der Universitätsklinik Frankfurt erfasst und überwacht. Bitte vereinbaren sie rechtzeitig einen Termin zu diesen Hauptuntersuchungen.

Zur Terminerinnerung können Sie hierzu gerne unseren Impf - und Vorsorgereminder verwenden:  Reminder.

U2

3. bis 10. Lebenstag

U3

4. bis 5. Lebenswoche

U4

3. bis 4. Lebensmonat

U5

6. bis 7. Lebensmonat

U6

10. bis 12. Lebensmonat

U7

21. bis 24. Lebensmonat

U7a

34. bis 36. Lebensmonat

U8

46. bis 48. Lebensmonat

U9

60. bis 64. Lebensmonat

J1

13. bis 14. Lebensjahr

*Zusätzliche freiwillige Vorsorgen nach der Empfehlung des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte:

Die AOK Hessen übernimmt die Kosten als einzige gesetzliche Krankenkasse automatisch.

U10

7.-8. Geburtstag

U11

9.-10. Geburtstag

J2

16. bis 17. Lebensjahr

Die Kosten für diese Vorsorgeleistungen berechnen wir gemäß gültiger Gebührenordnung für Ärzte mit 60 Euro (U10, U11 und J2). Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Ihnen nach Vorlage der Quittung die Kosten für diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zurück.