Vorsorge
Die Vorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 sind in Hessen gesetzlich vorgeschrieben und werden durch das hessische Kindervorsorgezentrum an der Universitätsklinik Frankfurt erfasst und überwacht. Bitte vereinbaren sie rechtzeitig einen Termin zu diesen Hauptuntersuchungen.
Zur Terminerinnerung können Sie hierzu gerne unseren Impf - und Vorsorgereminder verwenden: Reminder.U2 |
3. bis 10. Lebenstag |
U3 |
4. bis 5. Lebenswoche |
U4 |
3. bis 4. Lebensmonat |
U5 |
6. bis 7. Lebensmonat |
U6 |
10. bis 12. Lebensmonat |
U7 |
21. bis 24. Lebensmonat |
U7a |
34. bis 36. Lebensmonat |
U8 |
46. bis 48. Lebensmonat |
U9 |
60. bis 64. Lebensmonat |
J1 |
13. bis 14. Lebensjahr |
*Zusätzliche freiwillige Vorsorgen nach der Empfehlung des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte:
Die AOK Hessen übernimmt die Kosten als einzige gesetzliche Krankenkasse automatisch.
U10 |
7.-8. Geburtstag |
U11 |
9.-10. Geburtstag |
J2 |
16. bis 17. Lebensjahr |
Die Kosten für diese Vorsorgeleistungen berechnen wir gemäß gültiger Gebührenordnung für Ärzte mit 60 Euro (U10, U11 und J2). Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten Ihnen nach Vorlage der Quittung die Kosten für diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung zurück.